Hermeneutik

Was ist Hermeneutik:

Hermeneutik ist ein griechisches Wort und bedeutet Kunst oder Technik zum Interpretieren und Erklären eines Textes oder eines Diskurses.

Ihre ursprüngliche Bedeutung bezog sich auf die Bibel, die in diesem Fall darin bestand, die Schrift zu verstehen, um die Bedeutung der Worte Gottes zu verstehen. Die Hermeneutik ist auch in der Philosophie und im rechtlichen Bereich mit ihren jeweiligen Bedeutungen vertreten.

Nach der Philosophie spricht die Hermeneutik zwei Aspekte an: die erkenntnistheoretische mit der Interpretation von Texten und die ontologische, die sich auf die Interpretation einer Realität bezieht.

Etymologisch ist das Wort mit dem griechischen Gott Hermes verwandt, der einer der Götter der Redekunst war.

Biblische Hermeneutik

Hermeneutik in der Bibel ist die Kunst, die die heiligen Schriften studiert, was jedes Wort, jeder Satz und jedes Kapitel bedeutet.

Es gibt viele Texte in der Bibel, die schwer zu verstehen sind. Daher ist Hermeneutik für Menschen unerlässlich, die sich nicht mit Wörtern und Symbolen auskennen.

Hermeneutik in der Philosophie

In der Philosophie ist Hermeneutik die Wissenschaft, die Kunst und Interpretationstheorie studiert und im antiken Griechenland entstand. Die Hermeneutik studiert verschiedene Fächer in verschiedenen Bereichen wie Literatur, Religion und Recht.

In der Philosophie wird die Hermeneutik von Hans-Georg Gadamer gegründet, der ein Buch darüber verfasste, wie Texte mit speziellen Methoden kohärent erklärt und analysiert werden können. Hermeneutik ist für Gadamer ein Weg, die Geisteswissenschaften und die Geschichte durch Interpretation der Tradition zu verstehen.

Rechtliche Hermeneutik

Im rechtlichen Bereich ist Hermeneutik die Wissenschaft, die die Regeln und Methoden für die Interpretation rechtlicher Normen geschaffen hat, die sie mit ihrer genauen Bedeutung bekannt machen und von den Stellen, die sie geschaffen haben, erwartet werden.

Jede Rechtsvorschrift muss auf das gesamte Rechtssystem angewendet werden und hängt nicht von deren Auslegung ab. Sie muss an die Rechtsordnungen einer Gesellschaft gebunden sein.