Ausgezeichnet

Was ist zu gewähren:

Zugegeben ist der Begriff, mit dem definiert wird, wer von jemandem die Macht erhält, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen oder Sie in jeder Situation zu vertreten.

Das heißt, es bezieht sich auf die Gewährung (oder Gewährung) von Entscheidungsbefugnis von einer Person zur anderen.

Das Geschenk ist derjenige, der befugt ist, Handlungen auszuführen, Entscheidungen zu treffen oder eine Person zu vertreten. Dies geschieht durch ein Dokument, das von den beiden Personen unterschrieben ist und alle Einzelheiten dazu enthält, was zu tun ist und welche Gültigkeit der Zuschuss haben muss.

Unterschied zwischen Zuschussgeber und Zuschussgeber

Der Stifter ist die Person, die jemandem die Entscheidungs- oder Vertretungsbefugnis erteilt.

Bereits vergeben ist, wer diese Kraft erhält.

Was bedeutet das Gesetz?

Der gewährte Begriff ist im rechtlichen Bereich weit verbreitet. Das bekannteste Beispiel ist die Vollmacht.

In diesem Dokument erklärt eine Person, dass sie die andere Person befugt, in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen oder sie zu vertreten. Eine solche Ermächtigung kann sich auf ein bestimmtes Thema oder eine allgemeine Vertretung beziehen.

Für die Gültigkeit der Finanzhilfe muss der Finanzberechtigte (der die Vollmachten erhalten hat) die Vollmacht in der Hand haben, in der die Person die Vollmachten erteilt.

Verwaltungsrecht

In dem gewährten Verwaltungsgesetz erhält derjenige von der öffentlichen Gewalt die Fähigkeit, einen öffentlichen Dienst auszuführen. Die öffentliche Macht ist der Inhaber des Dienstes und erteilt einer anderen Körperschaft die Befugnis, diesen Dienst auszuführen.

In diesem Fall erfolgt die Erteilung nicht durch eine Vollmacht, sondern muss immer durch ein Gesetz erfolgen.

Beispiel: Die Public Power kann einem Unternehmen die Befugnis zur Erbringung öffentlicher Verkehrsdienste erteilen. In diesem Fall ist die öffentliche Gewalt der Finanzgeber und das Unternehmen, das den Dienst leistet, der Finanzgeber.

Siehe auch die Bedeutungen von Grantor und Grantor.