Hör zu

Was hört zu:

Zuhören ist der Akt des Wahrnehmens von etwas mit Hilfe des Gehörsinnes, dh aller Geräusche, die vom Ohr aufgenommen werden.

Das zu hörende Verb bezieht sich auf den Gehörsinn und deckt alle Arten von Geräuschen oder Geräuschen ab, die von den Ohren aufgenommen werden. In diesem Fall, wenn jemand Hörprobleme hat, ist es richtig zu sagen, dass er Hörprobleme hat.

Im Rechtsbereich wird das Wort "hören" als Synonym für das Empfangen von Aussagen einer Person verwendet, bei der diese Person beispielsweise ihre Version der für den zu beurteilenden Fall relevanten Geschichte vorlegen muss.

Unterschied zwischen Zuhören und Zuhören

Wie bereits erwähnt, bezieht sich das zu hörende Verb auf den Akt des Wahrnehmens von Tönen durch das Gehör. Zuhören hingegen bedeutet , mit Aufmerksamkeit zu hören, das heißt, den gehörten Ton zu verstehen, die darin enthaltenen Informationen zu assimilieren.

Obwohl es Unterschiede zwischen dem Verb "Zuhören" und "Zuhören" gibt, sind beide Abhandlungen als Synonyme informeller Kommunikation.

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