Umweltlizenzen

Was ist Umweltlizenzen:

Umweltgenehmigung ist das Verfahren, mit dem die zuständige Stelle den Standort, die Installation, die Erweiterung oder den Betrieb von Tätigkeiten lizenziert, die in irgendeiner Weise zu Umweltschäden führen können.

Ziel der Umweltgenehmigung ist die Erteilung eines als "Umweltlizenz" bezeichneten Verwaltungsakts, durch den die zuständige Stelle die Bedingungen, Beschränkungen und Kontrollmaßnahmen festlegt, die vom Direktor der Tätigkeit einzuhalten sind.

Die Umweltzulassung ist eines der Hauptinstrumente der Nationalen Umweltpolitik (Gesetz Nr. 6.938 / 81) und ist eine direkte Folge von Artikel 225 Absatz 1 V der Bundesverfassung:

Artikel 225. Jeder hat das Recht auf ein ökologisch ausgewogenes Umfeld, eine gemeinsame Nutzung der Menschen und eine wesentliche Voraussetzung für eine gesunde Lebensqualität, indem er der Regierung und der Gemeinschaft die Pflicht auferlegt, sie für die Gegenwart und für die Gegenwart zu verteidigen und zu erhalten zukünftige Generationen.

Absatz 1 Um die Wirksamkeit dieses Rechts sicherzustellen, obliegt es der öffentlichen Gewalt:

V - Kontrolle der Produktion, der Vermarktung und des Einsatzes von Techniken, Methoden und Substanzen, die das Leben, die Lebensqualität und die Umwelt gefährden;

Die Umweltlizenzierung ist eine der Manifestationen der sogenannten Umweltpolizeimacht, die aus staatlichen Aktivitäten besteht, die die individuellen Rechte zugunsten des öffentlichen Interesses im Umweltbereich einschränken und regulieren.

Welche Fälle erfordern eine Umweltzulassung?

Gemäß Artikel 1 der Resolution Nr. 187 des National Environmental Council - CONAMA erfordert jede Tätigkeit, die als potenziell umweltgefährdend angesehen wird oder die Umweltschäden verursacht, eine Umweltzulassung.

Arten von Umweltlizenzen

Umweltlizenzen werden je nach beabsichtigter Tätigkeit und in dem Stadium, in dem sich das Unternehmen befindet, erteilt. Die verschiedenen Arten von Umweltlizenzen gemäß der Resolution 187 von CONAMA sind:

Vorläufige Lizenz (LP): In der vorbereitenden Phase der Planung des Unternehmens oder der Tätigkeit wird der Standort und das Design genehmigt, die Umweltverträglichkeit bestätigt und die grundlegenden Anforderungen und Bedingungen festgelegt, die in den nächsten Umsetzungsphasen zu erfüllen sind.

Installationslizenz (LI): Autorisiert die Installation des Unternehmens oder der Aktivität gemäß den in den genehmigten Plänen, Programmen und Projekten enthaltenen Spezifikationen, einschließlich Umweltkontrollmaßnahmen und anderer Bedingungen.

Betriebslizenz (LO): Genehmigt den Betrieb der Tätigkeit oder des Unternehmens nach Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung der in den vorherigen Lizenzen enthaltenen Angaben mit den für den Betrieb festgelegten Umweltkontrollmaßnahmen und -bedingungen.

Die Resolution Nr. 350 von CONAMA sieht auch einen anderen Lizenztyp vor:

Seismic Survey License (LPS): Genehmigt seismische Erhebungen und Übergangszonen für das Meer und legt alle Bedingungen fest, die vom Direktor der Tätigkeit zu beachten sind.

Umweltlizenzen können einzeln oder nacheinander erteilt werden. Es ist daher üblich, dass ein und dasselbe Unternehmen im Laufe seiner Tätigkeit mehrere Arten von Lizenzen akkumuliert.

Abhängig von den Merkmalen und Besonderheiten der Tätigkeit kann CONAMA spezifische Umweltlizenzen definieren sowie die Stufen des Umweltlizenzierungsprozesses anpassen.

Wer verarbeitet die Umweltzulassung?

Die Kompetenz zur Bearbeitung von Umweltgenehmigungen wird durch das Kriterium der Umweltverträglichkeitserweiterung bestimmt.

Bundeskompetenz (IBAMA)Wenn die Auswirkungen auf die Umwelt regional oder national sind, überschreitet sie die Grenzen eines Staates oder deckt sogar das gesamte brasilianische Hoheitsgebiet ab.
Staatliche KompetenzWenn die Umweltauswirkungen mehrere Gemeinden innerhalb eines Staates erreichen.
Verwandte SuchvorgängeWenn die Umweltauswirkungen auf das Gebiet einer Gemeinde begrenzt sind.

Jede föderative Einheit verfügt über ein eigenes Gremium, das für den Umweltlizenzierungsprozess zuständig ist, im Allgemeinen als Institute, Superintendenzen oder Umweltsekretariat bezeichnet.

Je nach den spezifischen Erfordernissen der Fälle können andere Stellen in die Lizenzierung eingreifen, um Bedingungen festzulegen oder Stellungnahmen abzugeben. Einige Beispiele dieser Organe sind:

  • FUNAI - National Indian Foundation
  • INCRA - Nationales Institut für Kolonialisierung und Agrarreform
  • ICMBio - Chico Mendes Institut für Erhalt der Biodiversität
  • DNPM - Nationale Abteilung für Mineralienproduktion
  • IPHAN - Institut für nationales historisches und künstlerisches Erbe
  • MS - Gesundheitsministerium

Stufen der Umweltzulassung

Das Umweltlizenzierungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:

  1. Festlegung der für den Prozessbeginn erforderlichen Dokumente, Projekte und Umweltstudien durch die zuständige Umweltbehörde;
  2. Beantragung einer Umweltlizenz durch den Unternehmer, begleitet von relevanten Umweltdokumenten, -projekten und -studien;
  3. Analyse der vorgelegten Dokumente, Projekte und Umweltstudien durch die zuständige Umweltbehörde;
  4. Antrag auf Klarstellung und Ergänzung durch die zuständige Umweltbehörde;
  5. Öffentliche Anhörung, falls zutreffend;
  6. Ersuchen um Klärung und Ergänzung durch die zuständige Umweltbehörde aus öffentlichen Anhörungen;
  7. Erstellung eines schlüssigen technischen Gutachtens und gegebenenfalls eines Rechtsgutachtens;
  8. Genehmigung oder Ablehnung des Lizenzantrags mit entsprechender Publizität.

Das Verfahren kann bei Aktivitäten mit geringem Umweltauswirkungspotenzial vereinfacht werden.

Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Umweltzulassung

Die brasilianische Umweltgesetzgebung ist in mehreren Gesetzen und Entschließungen verteilt. Zu den wichtigsten nationalen Gesetzen gehören:

  • Bundesverfassung von 1988.
  • Gesetz Nr. 6.938 / 81 - Nationale Umweltpolitik.
  • Ergänzungsgesetz Nr. 140/11 - Zuständigkeitsregeln für die Erteilung von Umweltgenehmigungen.
  • Gesetz Nr. 12.651 / 12 - Waldgesetz.
  • Entschließung Nr. 237/97 - legt fest, welche Tätigkeiten unter anderem eine Umweltgenehmigung erfordern.
  • Entschließung Nr. 001/86 - legt fest, welche Aktivitäten erforderlich sind, um eine Umweltverträglichkeitsstudie und einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVP / RIMA) in der Zulassung vorzulegen.
  • Entschließung Nr. 009/87 - legt die Fälle fest, in denen eine öffentliche Anhörung im Bereich der Umweltzulassung stattfinden muss.
  • Entschließung Nr. 006/86 - legt fest, wie Umweltlizenzen bekannt gemacht werden.