Ordentliches Recht

Was ist ein gewöhnliches Gesetz:

Das ordentliche Recht ist die am häufigsten in der Bundesverfassung vorgesehene normative Art und ändert Normen allgemeiner und abstrakter Form.

Ordentliche Gesetze können in jeder Angelegenheit außer Kraft gesetzt werden, mit Ausnahme derjenigen, die den ergänzenden Gesetzen und inneren Angelegenheiten des Nationalkongresses vorbehalten sind, die durch Dekrete und Beschlüsse geregelt werden.

Ordentliche Gesetze werden als primäre normative Akte betrachtet, das heißt, sie schaffen, ändern und löschen Rechte nach einem Gesetzgebungsverfahren und direkt in der Bundesverfassung formulierten Vorschriften. Die anderen primären normativen Akte sind:

  • Änderungen der Verfassung
  • ergänzende Gesetze
  • delegierte Gesetze
  • vorläufige Maßnahmen
  • Gesetzesverordnungen
  • Auflösungen

Unterschiede zwischen dem ordentlichen Recht und dem Zusatzrecht

Die Unterschiede zwischen gewöhnlichen und ergänzenden Gesetzen ergeben sich aus der Bundesverfassung und sind materieller und formaler Natur. Der Unterschied der materiellen Natur betrifft genau die Angelegenheit, die durch jede Art von Gesetz geregelt werden kann, und der formale Unterschied hängt mit dem Genehmigungsverfahren zusammen, das jeder einzelne hat.

Rechtsangelegenheiten

Das Ergänzungsgesetz hat sein Handlungsfeld in der Bundesverfassung einschränkend festgelegt, das heißt, einige Angelegenheiten können nur durch diese Art von Gesetz geregelt werden. Dies geschieht in Angelegenheiten, die bereits oberflächlich in der Verfassung vorgesehen sind und eine Ergänzung erfordern.

Das ordentliche Gesetz sieht sogenannte Reststoffe vor, d. H. Alle, die sich nicht ergänzenden Gesetzen, Gesetzeserlassen oder Beschlüssen vorbehalten.

Dem STF zufolge gibt es keine Hierarchie zwischen komplementären Gesetzen und gewöhnlichen Gesetzen. Der Vorbehalt von Material hat jedoch die folgenden Konsequenzen: Ein materielles Ergänzungsgesetz kann nicht durch gewöhnliches Gesetz aufgehoben werden (in Anbetracht dessen, dass es keine Gesetzgebung in diesen Angelegenheiten gibt), aber ein Ergänzungsgesetz kann ein gewöhnliches Gesetz jederzeit aufheben .

Genehmigungsprozess

Für die Annahme eines ergänzenden Gesetzes ist es notwendig, dass die absolute Mehrheit, dh mehr als die Hälfte der Mitglieder des Nationalkongresses, das Projekt befürwortet.

Die Zustimmung zu einem ordentlichen Gesetz erfolgt mit einfacher Mehrheit, dh der Mehrheit der am Tag der Abstimmung anwesenden Parlamentarier.

Formell ergänzende Gesetze (die mit absoluter Mehrheit genehmigt werden, sich jedoch nicht auf Angelegenheiten beziehen, die keine ergänzenden Gesetze enthalten) können durch gewöhnliche Gesetze aufgehoben werden.

Ordentliche Rechnung

Die ordentliche Rechnung ist das Dokument, das den Gesetzgebungsprozess für die Erstellung oder Änderung eines ordentlichen Gesetzes einleitet. Der Gesetzgebungsprozess ist die Menge aller Phasen, die für die Genehmigung einer Rechnung erforderlich sind, vom Vorschlag bis zur Abstimmungsphase.

Wer kann eine ordentliche Rechnung vorschlagen?

Gemäß Artikel 61 der Bundesverfassung lautet die Initiative der ordentlichen Gesetze:

  • an jedes Mitglied oder Ausschuss der Abgeordnetenkammer
  • an jedes Mitglied des Bundessenats oder des Nationalkongresses
  • an den Präsidenten der Republik,
  • an das Oberste Bundesgericht,
  • zu den Obersten Gerichten
  • an den Generalstaatsanwalt der Republik
  • und Bürger durch Volksinitiative, mit der Unterschrift von mindestens 1% der Wählerschaft des Landes, verteilt auf mindestens fünf Staaten, mit mindestens 0, 3% der Wähler.

Delegierte Gesetze

Die delegierten Gesetze sind Gesetze, die vom Präsidenten der Republik nach der Erlaubnis des Nationalkongresses ausgearbeitet wurden, der den Inhalt und die Bedingungen der Delegation enthalten sollte.

Nach Artikel 68 Absatz 1 der Bundesverfassung können delegierte Gesetze keine Gesetze erlassen über:

  • Handlungen mit ausschließlicher Zuständigkeit des Nationalkongresses;
  • vorbehaltlich des ergänzenden Gesetzes;
  • Organisation der Justiz und Staatsanwaltschaft, Laufbahn und Gewährleistung ihrer Mitglieder;
  • Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft, individuelle, politische und Wahlrechte;
  • mehrjährige Pläne, Haushaltsrichtlinien und Budgets.

Nach der Genehmigung des vom Nationalkongress delegierten Gesetzes tritt es mit dem Status eines gewöhnlichen Rechts in das Rechtssystem ein.